Vermittlungskosten

Die Vermittlungskosten sind abhängig vom Leistungsumfang. Je nach dem was und wie viel wir für Sie tun können entwickeln sich dementsprechend auch die Kosten. Darüber solten wir sprechen.

Die Vermittlungskosten können durch einen Vermittlungsgutschein (VGS) der Agentur für Arbeit gedeckt werden. Dieser erlangt nur bei positivem Vermittlungsergebnis einen Auszahlungsstatus.

Wer hat einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein (VGS) ?

Aufzählung ALG II:
Anspruchsberechtigten kann ein VGS ausgestellt werden,
es besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
 
Aufzählung ALG I  :
Anspruchsberechtigte, die in den letzten drei Monaten (Rahmenfrist) mindesten 6 Wochen
arbeitslos waren und noch nicht vermittelt ist. Auch bei Ausübung einer von der Agentur für
Arbeit geförderten Beschäftigung, z.B.: Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM),
Strukturanpassungsmaßnahme (SAM)
 
Aufzählung Auch ohne eine Anspruch auf eine VGS helfen wir Ihnen!

Weitere Informationen in der Vermittlungsgutschein - Broschüre und auf der Webseite der Arbeitsagentur über private Arbeitsvermittlung .